Klimapaket 2020:
Austauschprämie für Heizungsanlagen sichern & Energetische Sanierung steuerlich absetzen
Wer seine alte Heizungsanlage durch effizientere und klimafreundlichere austauscht, kann seit Januar 2020 mit einer Förderung von bis zu 45 Prozent rechnen. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind zudem steuerlich absetzbar. Es lohnt sich! Denn die Kosten für fossile Brennstoffe werden durch die höhere CO2-Bepreisung in Zukunft erheblich steigen. Noch nie gab es einen besseren Zeitpunkt, seine altgediente Heizung zu modernisieren.
Adresse und Kontakt
Gröger GmbH & Co. KG
bad & heizung
Friedrichstraße 5
96161 Gerach
Modernisieren Sie Ihre Heizung und reduzieren Sie die Kosten durch Zuschüsse und die Absetzung von der Steuer.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse für effiziente und umweltfreundliche Heizungsanlagen
Wenn Sie Erneuerbare Energiesyteme, wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder nur mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen bei sich einbauen, haben Sie Anspruch auf eine Förderung von 35 Prozent der Investitionskosten. Bei Solarkollektoren werden 30 Prozent der Kosten gefördert. Diese Zuschüssegelten gleichermaßen für Neu- und Altbauten.
Außerdem werden im Gebäudebestand Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Energieerzeugung mit 30 Prozent und Gas-Hybridheizungen mit der Option auf spätere Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) mit 20 Prozent bezuschusst.
Austauschprämie für Ölheizungen
Der Austausch einer alten Ölheizung im Gebäudebestand mit einer klimafreundlicheren Anlage, wird seit Januar 2020 mit einer Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozent gefördert. Wenn Sie also zum Beispiel Ihre alte Ölheizung durch ein gänzlich erneuerbares Energiesystem, wie eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie mit einer Förderung von insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten rechnen. Auch der Austausch des alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung wird noch mit 40 Prozent bezuschusst.
Energetische Sanierung steuerlich absetzbar
Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen. Das ist seit Januar 2020 für diese Maßnahmen möglich:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme von der Steuer abgesetzt werden – also maximal 40.000 Euro. Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können Sie jeweils 7 Prozent, also bis zu 14.000 Euro und im dritten Jahr 6 Prozent, also maximal 12.000 Euro steuerlich geltend machen.
Auch die Kosten für Energieberater sollen zukünftig zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen zählen. Sie können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerke und Stromspeicher werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Dabei ist die Förderung nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
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